AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Studio Rasmus Schübel · Meister Video Bennostraße 8 · 48155 Münster · +49 172 534 11 25

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Studio Rasmus Schübel, Inhaber Rasmus Schübel, Bennostraße 8, 48155 Münster (nachfolgend Auftragnehmer) und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend Kunde). Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

1.2 Die AGB gelten für sämtliche Leistungen des Auftragnehmers, gleich unter welcher Marke sie erbracht werden.

1.3 Abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Auftragnehmer in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt. Abweichungen sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers wirksam. Die Vertragssprache ist deutsch.

§ 2 Angebote und Preise

2.1 Alle Angebote sind freibleibend. Fehler und Irrtümer sind vorbehalten. Es gelten, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, die zum Datum der Auftragserteilung gültigen Preise.

2.2 Die genannten Preise sind Nettopreise; die gesetzliche Mehrwertsteuer wird getrennt ausgewiesen. Kostenvoranschläge sind unverbindlich.

§ 3 Vertragsschluss und Leistungsgegenstand

3.1 Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch den tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung. Der Vertragstext wird nach Vertragsabschluss digital gespeichert.

3.2 Gegenstand des Vertrages sind Leistungen der Mitarbeitergewinnung und der lokalen Sichtbarkeit sowie damit verbundene gestalterische, konzeptionelle und beratende Leistungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus Angebot, Bestellschein und Auftragsbestätigung. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet.

3.3 Die Art und Weise der Leistungserbringung, die eingesetzten Verfahren, Mittel und Kanäle wählt der Auftragnehmer nach eigenem fachlichem Ermessen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

§ 4 Urheberrecht und Nutzungsrechte

4.1 Jeder erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Sämtliche Arbeitsergebnisse unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung aller Vergütungen auf den Kunden über.

4.2 Der Auftragnehmer räumt dem Kunden die Nutzungsrechte an den erstellten Inhalten für die Veröffentlichung im Rahmen der vereinbarten Kampagne auf den dafür vorgesehenen Kanälen ein. Die Nutzungsdauer ist auf drei Monate ab Kampagnenstart befristet. Das Nutzungsrecht ist einfach und nicht übertragbar. Eine Nutzung für Dritte, ein Weiterverkauf oder eine zweckfremde Verwendung ist ausgeschlossen.

4.3 Einzelne Leistungsbestandteile können nach Maßgabe des Angebots eine hiervon abweichende, gesondert geregelte Nutzungsdauer haben. Maßgeblich sind insoweit die Angaben im Angebot und im Bestellschein.

4.4 Für Nutzungen, die über den vereinbarten Zweck und Umfang hinausgehen, werden auf Anfrage gesonderte Vergütungen erhoben.

4.5 Soweit nichts anderes vereinbart, wird ausschließlich ein einfaches Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck und Umfang eingeräumt. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

§ 5 Lieferung und Mitwirkungspflichten

5.1 Lieferfristen werden nach bestem Wissen und Gewissen eingehalten. Vereinbarte Fristen setzen die rechtzeitige Erfüllung aller Mitwirkungspflichten des Kunden voraus.

5.2 Die Lieferung gilt als erfolgt, wenn die Leistungen vom Auftragnehmer versendet oder bereitgestellt wurden.

5.3 Der Kunde stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Materialien rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen durch unvollständige oder fehlerhafte Angaben gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

§ 6 Zahlungsbedingungen

6.1 Der Auftragswert ist, solange nicht schriftlich anderes vereinbart, vor Leistungserbringung fällig. Bis zum Eingang des Betrages auf das Geschäftskonto des Auftragnehmers sind alle Leistungen und Arbeitsergebnisse dessen Eigentum.

6.2 Bei laufenden Leistungen ist die vereinbarte Vergütung jeweils zu Beginn des Abrechnungszeitraums fällig. Etwaige an Dritte zu entrichtende Fremdkosten trägt der Kunde unmittelbar; sie sind nicht Bestandteil der Vergütung des Auftragnehmers.

6.3 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistungserbringung bis zum Ausgleich der offenen Beträge auszusetzen.

§ 7 Leistungszusagen

7.1 Soweit im Angebot eine besondere Leistungszusage vereinbart ist, gelten die dort genannten Bedingungen. Voraussetzung jeder solchen Zusage ist, dass der Kunde alle vereinbarten Inhalte und Mitwirkungshandlungen vollständig und fristgerecht erbracht hat und die vereinbarten Maßnahmen ohne wesentliche, vom Kunden veranlasste Abweichungen umgesetzt werden konnten.

7.2 Die inhaltliche Ausgestaltung, der Umfang und die Rechtsfolgen einer Leistungszusage ergeben sich abschließend aus dem Angebot und dem Bestellschein.

§ 8 Gewähr und Haftung

8.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Aufträge mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen.

8.2 Der Auftragnehmer haftet nur bei nachweislichem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, insgesamt jedoch nur bis zur Höhe des Rechnungsbetrages, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht oder die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Gleiches gilt für die Haftung von Erfüllungsgehilfen.

8.3 Keine Haftung wird übernommen für Fehler oder Verzögerungen, die durch falsche, unvollständige oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellte Informationen des Kunden verursacht werden. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden oder Verzögerungen durch höhere Gewalt oder technische Störungen.

8.4 Der Auftragnehmer haftet nicht für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit seiner Arbeiten, sofern er nicht ausdrücklich mit einer entsprechenden Prüfung beauftragt wurde. Der Kunde ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der Leistungen eigenverantwortlich prüfen zu lassen.

§ 9 Keine Erfolgsgarantie bei Trainings und Coachings

Der Auftragnehmer kann den Erfolg eines Trainings, eines Coachings oder einer Handreichung nicht garantieren. Der wirtschaftliche Erfolg der Maßnahmen hängt von zahlreichen Faktoren ab, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen.

§ 10 Vertragskündigung

10.1 Kündigt der Kunde den Vertrag vorzeitig, erhält der Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen sowie anderweitig erzielte oder böswillig unterlassene Einnahmen anrechnen lassen (§ 648 BGB).

10.2 Der Auftragnehmer ist zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, insbesondere wenn der Kunde mit Zahlungen in erheblichem Umfang in Verzug ist oder seinen Mitwirkungspflichten erheblich nicht nachkommt.

§ 11 Vertraulichkeit und Datenschutz

11.1 Der Auftragnehmer sichert absolute Vertraulichkeit zu. Die für den Geschäftsverkehr erforderlichen Daten werden gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht, soweit dies nicht zur Leistungserbringung erforderlich ist.

11.2 Soweit personenbezogene Daten im Rahmen der Auftragserfüllung verarbeitet werden, wird auf Wunsch ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen. Näheres regelt die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.

11.3 Foto- und Videoaufnahmen erkennbarer Personen stellen personenbezogene Daten dar. Ihre Verarbeitung erfolgt nur auf Basis einer Rechtsgrundlage gemäß Art. 6 DSGVO oder einer ausdrücklichen Einwilligung der abgebildeten Personen (Art. 7 DSGVO). Für Aufnahmen im Rahmen einer Produktion gilt der gesonderte Modellvertrag.

§ 12 Schlussbestimmungen

12.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig vereinbar, Münster. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.2 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen (salvatorische Klausel).

Stand: Juli 2026 // v3.1

© Studio Rasmus Schübel